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Sie müssen nur Entscheiden: Spende oder Zustiftung?
Spende vs. Zustiftung – Was ist der Unterschied?
Spende: Wird direkt für Projekte und Fördermaßnahmen verwendet. Sie hilft kurzfristig und kann steuerlich als Sonderausgabe abgesetzt werden.
Zustiftung: Fließt in das Stiftungsvermögen und bleibt dauerhaft erhalten. Nur die Erträge werden für die Stiftungszwecke genutzt – eine nachhaltige Unterstützung mit steuerlichen Vorteilen.
Bitte beachten Sie: Bei Spenden ab 50 € stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung aus. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung der Chorstiftung NRW.
Hinweise zur steuerlichen Behandlungen von Zuweisungen.
Eine entsprechende Spendenbescheinigung wird Ihnen auf Wunsch ausgestellt.