Spenden

Unterstützen auch Sie die Chorstiftung ChorVerband NRW

Per Banküberweisung auf unser Spendenkonto:

Volksbank Heinsberg eG
IBAN: DE07 3706 9412 0808 0800 28
BIC: GENODED1HRB

Sie müssen nur Entscheiden: Spende oder Zustiftung?

Spende vs. Zustiftung – Was ist der Unterschied?

Spende: Wird direkt für Projekte und Fördermaßnahmen verwendet. Sie hilft kurzfristig und kann steuerlich als Sonderausgabe abgesetzt werden.
Zustiftung: Fließt in das Stiftungsvermögen und bleibt dauerhaft erhalten. Nur die Erträge werden für die Stiftungszwecke genutzt – eine nachhaltige Unterstützung mit steuerlichen Vorteilen.

Bitte beachten Sie: Bei Spenden ab 50 € stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung aus. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung der Chorstiftung NRW.

Hinweise zur steuerlichen Behandlungen von Zuweisungen.
Eine entsprechende Spendenbescheinigung wird Ihnen auf Wunsch ausgestellt.